Baugebiet "An der Schlossbreiten" von der Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt

27. Oktober 2013

In der Gemeinderatssitzung am 25.10.2013 stand erneut das Baugebiet "An der Schlossbreiten" auf der Tagesordnung. Die SPD-Fraktion lehnte dies erneut ab.

Die Ausführungen von Fraktionssprecherin Andrea Ernhofer in der Gemeinderatssitzung am 24.10.2013 zum Thema Abwägungen und Billigungsbeschluss Baugebiet „Schlossbreite“:

Nach BauGB §1 Absatz 6 geht es bei der Bauleitplanung im Grundsatz darum, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden müssen.

Genau in diesem Punkt liegt aber das Problem beim Baugebiet Schlossbreite. Die Interessen beider Parteien sind in einer Person vereint – dem Bürgermeister. Er ist zum einen mit seiner Familie Grundstücksbesitzer, zum anderen soll er die Interessen der Gemeinde vertreten und das Optimum für die Allgemeinheit herausholen. Das ist natürlich nicht einfach!

Rühmt sich der Bürgermeister doch sonst in Grundstücksangelegenheiten hart zu verhandeln, so hat er hier wohl persönliche Differenzen. Aus diesem Grund darf er auch an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Wie gestalteten sich aber die Verhandlungen im Vorfeld zwischen Bürgermeister Schöner und Besitzer Schöner?

Auf Nachfrage von der UW im Juli, wer denn mit der Familie Schöner verhandelt habe, antwortete 2. Bürgermeister Krammel: NIEMAND

Genau deshalb sehen wir uns als Gemeinderäte in dieser Angelegenheit umso mehr verpflichtet genau hinzusehen und zu prüfen, um zum Wohle der Gemeinde zu entscheiden. Das ist unsere Aufgabe. Wir haben nichts gegen das Baugebiet, im Gegenteil, wir stimmten der Änderung des Flächennutzungsplans zu. Wir fahren auch keine Neidkampagne, aber auch beim Bürgermeister müssen die Konditionen verhandelt werden und nicht nur im dritten Stock des Rathauses festgelegt werden. Wir wollen nur das Beste für Kösching.

Ich darf noch mal in Erinnerung rufen, wie sich die Angelegenheit Schlossbreite entwickelt hat.

Im März 2013 lag ein Entwurf auf dem Tisch dieses Hauses, in dem vorgeschlagen wurde einen städtebaulichen Vertrag mit der Familie Schöner abzuschließen, der 14 % Flächenabzug vorsah. Das hätte bedeutet, die Gemeinde hätte NULL m² Bauland erhalten, alles wäre in Händen der Grundeigentümer geblieben. Richtig, nach kurzer, deutlicher und auch heftiger Diskussion kam es zu keiner Abstimmung, der Bürgermeister sah wohl ein, dass er mit diesem Vorschlag kein Land gewinnen würde. Nun erinnert man sich nur noch ungern daran, dass dieser Entwurf dem Gemeinderat je vorlag. So zu tun, als hätte er nie existiert ist wirklich frech, all denjenigen, die sehr wohl noch wissen, was im März auf dem Tisch lag, vorzuwerfen falsche Zahlen zu verbreiten und bösartige Unterstellungen vorzunehmen, ist bodenlos.

In der Julisitzung wurde dann eingelenkt und die öffentlich rechtliche Umlegung vorgeschlagen, man rechnete mit einem Umlegungsvorteil für die Gemeinde von ca. 8 %, d.h. 2 Bauplätze. In der sehr turbulenten Sitzung wurde von Gemeinderat Richard Lacher der Vorschlag unterbreitet, den Aufstellungsbeschluss gekoppelt an einen städtebaulichen Vertrag mit Umlegung von 40 % zu fassen. Das wären 3 Bauplätze für die Gemeinde gewesen.

Dieser Entwurf ist rechtlich aber nicht haltbar, so kommt man zurück auf die öffentliche Umlegung mit Umlegungsvorteil von 4 %, wir sind nun bei sage und schreibe einem Bauplatz für die Gemeinde angelangt. 19 bleiben bei Familie Schöner!

Fast zeitgleich wurde für ein Baugebiet in Kasing auch ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Dort wurde hart verhandelt, nahezu 70 % der Bauplätze bleiben in Händen der Gemeinde. Im Grunde wurde dort eine Art Baulandmodell angewendet, wodurch der Markt Kösching selbst zu Bauland kommt und dieses mit Bauverpflichtung an unsere eigenen Bürger weiterverkaufen kann. Gut so.

Allerdings ist vollkommen unverständlich, dass nun an der Schlossbreite wieder altherkömmlich verfahren werden soll, man argumentiert sogar, dass vor 20 Jahren diese Art der der Bodenordnung vollkommen üblich war. Die Zeiten haben sich aber geändert, die Baulandpreise sind exorbitant gestiegen. Wir fordern daher erneut endlich auch für Kösching ein Baulandmodell zu entwickeln, das allgemein und vor allem für jedermann Gültigkeit besitzt. Unser Antrag Baulandmodelle der umliegenden Gemeinden einzuholen und zu vergleichen wurde ja leider bisher nicht erfüllt. Wir wissen aber, dass fast alle unsere Nachbarn solche Modelle praktizieren, schon seit vielen Jahrzehnten, um Bauland verfügbar zu machen und die Preise regulieren zu können.

Im neuen "Köschingplan" der CSU heißt es „bezahlbare Baugrundstücke und erschwinglichen Wohnraum schaffen“. Dann steht doch endlich dazu, seid endlich bereit für ein Baulandmodell, auch an der Schlossbreite, ohne geht es nicht mehr!

Nun aber zurück zur Bauleitplanung. Der Aufstellungsbeschluss an der Schlossbreite war eindeutig an den städtebaulichen Vertrag mit Umlegung von 40 % gekoppelt. Diese Umlegung ist nun nicht rechtskräftig. Für uns ist die Sachlage eindeutig: Der Aufstellungsbeschluss hat daher auch seine Gültigkeit verloren. Unserer Meinung nach brauchen wir zunächst einen neuen Aufstellungsbeschluss. Es kann nicht sein, dass der Beschluss vom Juli einfach aufgeteilt wird, der eine Abschnitt, die 40 %, ist rechtlich nicht haltbar, der andere Abschnitt soll aber einfach so stehen bleiben. Das ist nicht sauber, das war nicht der Wille des Gemeinderats.

Daher macht es auch keinen Sinn die Abwägungen vorzunehmen. Sie sind hinfällig. Den Billigungsbeschluss können wir heute nicht fassen, weil dieser einen ordentlichen Aufstellungsbeschluss voraussetzt. Aus diesem Grund werden wir die Abwägungen und einen eventuellen Billigungsbeschluß ablehnen.

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