SPD-Antrag zur Verabschiedung einer Resolution gegen die Gleichstromtrasse

07. Februar 2014

Antrag auf Verabschiedung einer Resolution bezüglich des Planvorhabens einer Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung von Bad Lauchstädt (Sachsen- Anhalt) bis Meitingen (Bayern)

  1. an die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur, in eine erneute intensive Prüfung einzusteigen

  2. an den Netzbetreiber Amprion, bis zu einer erneuten Prüfung von einer Antragstellung bei der Bundesnetzagentur abzusehen

  3. an die Bayerische Staatsregierung, Mindestabstände für Neubauten von Hochspannungsleitungen von der Wohnbebauung festzulegen, um eine Gesundheitsbeeinträchtigung von Mensch und Umwelt auszuschließen.

Begründung der Resolution:

Das beabsichtigte Planvorhaben einer Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung von Bad Lauchstädt (Sachsen-Anhalt) bis Meitingen (Bayern) betrifft massiv auch den Landkreis Eichstätt.

Die SPD-Fraktion Kösching fordert deshalb gemeinsame Anstrengungen vom Landkreis und den betroffenen Gemeinden. Wir wollen gemeinsam alles tun, damit die Stromtrasse nicht gebaut werden muss.

Wir schlagen daher vor, dass alle möglicherweise betroffenen Gemeindeparlamente und der Kreistag entsprechende Resolutionen verabschieden und an die zuständigen Stellen leiten. Der Lentinger Gemeinderat hat dies in seiner Sitzung vom 04.02.2014 bereits einstimmig beschlossen.

Bei dem laufenden Verfahren, welches auch unter Beteiligung des Freistaates Bayern zustande kam, wurde mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (2011) die Planungs- und Genehmigungsverantwortung auf die Bundesnetzagentur übertragen. Im konkreten Vorhaben entsteht zurzeit die Bundesfachplanung zur Festlegung eines Trassenkorridors sowie darauf folgend die Planfeststellung zur Festlegung des konkreten Verlaufs einer Hochspannungsleitung.

Anhand von so genannten Raumwiderstandsklassen wurden vom Netzbetreiber insgesamt 67 Trassenkorridorstränge festgelegt, die im Antragsverfahren zur Bundesfachplanung vorgelegt werden.

Dies bedeutet, dass im Verfahren nicht nur die so genannte Vorzugstrasse behandelt wird, sondern auch alle weiteren in Frage kommenden Alternativen. Die Vorzugstrasse würde im Landkreis Eichstätt die Gemeinden Titting, Walting, Adelschlag, Egweil und Nassenfels tangieren.

Alternative Trassen führen entweder über Denkendorf, Kipfenberg, Stammham, Wettstetten oder über Altmannstein,Oberdolling, Kösching, Lenting, Wettstetten weiter nach Gaimersheim und zwischen Buxheim und Eitensheim über die Landkreisgrenze.

Für die Bundesfachplanung finden eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Wir wollen uns als eventuell betroffene Gemeinde an diesem Verfahren beteiligen und Einwendungen einbringen, die sich bspw. aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsplan ergeben. Hierzu muss auch eine enge Abstimmung mit den Fachbehörden erfolgen,um fachliche Stellungnahmen zum Naturschutz, Immissionsschutz und zu gesundheitlichen Belangen bzw. den Schutzgütern Mensch, Tier, Pflanzen, Boden und Gewässer abgeben zu können. Auch Privatpersonen können sich in diesem Verfahren gegenüber der Bundesnetzagentur äußern. Die eingegangenen Einwendungen werden in einem Erörterungstermin behandelt. Die Entscheidung über den endgültigen Trassenkorridor trifft die Bundesnetzagentur. Gegen diese Entscheidung kann ausschließlich das Land Bayern Einwendungen erheben.

Unabhängig vom Verlauf des Verfahrens bleiben jedoch Fragen offen. Den Planungen liegt die Annahme zugrunde, dass das bestehende Hochspannungsleitungsnetz nicht ausreicht, um nach Abschaltung der Atomkraftwerke Grafenrheinfeld (2016) und Gundremmingen (2022) die erforderlichen Strommengen von den verbleibenden Produktionsstandorten in den Süden Deutschlands zu schaffen. Dieser Grundannahme widersprechen mittlerweile mehrere Fachleute. Sie kommen zu dem Ergebnis,dass eine systematische Überschätzung des erforderlichen Neubaubedarfs von Freileitungen vorliegt.

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